Handyvertrag kündigen -
darauf sollten Sie achten:

Das Prozedere einer Kündigung ist immer Teil eines Vertrages, zumindest muß drinstehen, wie, wann und wo so etwas möglich ist. Kaum jemand schenkt dem aber Beachtung beim Abschluß des Vertrages – immerhin unterschreibt man ja gerade dafür, etwas zu bekommen, da macht man sich wenig Gedanken darüber, wie man es wieder los wird. Dennoch kann es natürlich vorkommen, daß sich die Lebensumstände ändern und/oder man mit seinem bisherigen Anbieter unzufrieden ist. Wenn Sie sich also sicher sind, daß Sie Ihren Handy-Vertrag kündigen wollen, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten. Sonst kann es Ihnen passieren, daß Sie ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden sind. Informieren Sie sich also in aller Ruhe über die Vorgehensweise hier auf unseren Seiten.

Laufzeit

Handy-Verträge in Deutschland haben in der Regel eine Laufzeit von zwei Jahren. Ein außerordentliches Kündigungsrecht vor Ablauf dieser Frist gibt es nur, wenn der Anbieter die Preise des von Ihnen gewählten Tarifs unverhältnismäßig erhöht. Das wird aber kaum passieren. Also müssen Sie sich an den Vertragstext halten.
Wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, das heißt, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, dann verlängert er sich um ein bis zwei weitere Jahre. Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, steht aber auf alle Fälle auch in Ihrem Vertrag. Also: Nachsehen und sicherstellen, daß Sie noch genügend Zeit haben oder um wieviel sich der Vertrag schlimmstenfalls verlängert. Selbst wenn das Handy nicht mehr genutzt wird, müssen Grundgebühr und/oder Mindestumsatz bis zum Ende der Vertragslaufzeit weitergezahlt werden.

 

Kündigungsfrist

Auch die Kündigungsfristen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich; die meisten haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Es gibt aber auch Anbieter mit Fristen von einem oder gar sechs Monaten. Auch hier genau im Vertrag nachsehen. Kündigen können Sie jederzeit; die Frist legt aber fest, wann diese Kündigung wirksam wird.

Beispiel A: Es ist Juli, Ihr Vertrag läuft Ende Dezember aus, Ihr Anbieter hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten gesetzt. Wenn Sie den Vertrag kündigen wollen, muß Ihre Kündigung mindestens drei Monate vor Ablauf beim Anbieter eingegangen sein. Das heißt, Sie müßten spätestens Anfang September die Kündigung aussprechen, damit die Frist eingehalten wird und der Vertrag ordnungsgemäß zu Ende kommt.

Beispiel B: Es ist Juli, Ihr Vertrag geht im September zu Ende. Er beinhaltet drei Monate Kündigungsfrist und eine automatische Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die dreimonatige Kündigungsfrist ist bereits abgelaufen; Sie können den Vertrag nicht mehr diesen September beenden. Sie können die Kündigung jetzt aussprechen; sie wird aber erst nächstes Jahr wirksam. Sie müssen für ein weiteres Jahr Grundgebühr und/oder Mindestumsatz an den Anbieter zahlen.

 

Kündigungsschreiben

Kündigungen immer schriftlich aussprechen! Und am besten mit Einschreiben per Rückschein an den Anbieter schicken. Anders als sonst gilt hier nämlich nicht das Datum des Poststempels, sondern es muß der Nachweis erbracht werden, daß der Adressat das Schreiben auch wirklich erhalten hat. Und es muß der Anbieter sein, von dem Sie ihre Handy-Rechnungen bekommen, nicht die Adresse des Handy-Ladens, in welchem Sie ihr Telefon gekauft haben.
Das Schreiben selbst sollte natürlich die Kundendaten beinhalten – Adresse, Kundennummner, Handy-Nummer – und den Vermerk, daß Sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" Ihren Vertrag kündigen wollen. Damit ist sichergestellt, daß die Fristen eingehalten werden.
Außerdem sollten Sie sich den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Lassen Sie sich vom Anbieter auch das Datum, an dem Ihr Vertrag endet, bestätigen. Auf diese Weise einigen sich beide Seiten, also Sie und der Anbieter, auf das offizielle Ende des Vertrags, so daß es hinterher nicht zu Unstimmigkeiten bezüglich des Termins kommen kann.

 

Weitergabe des Vertrags

Es kann trotz allem passieren, daß Sie nicht aus Ihrem Vertrag "herauskommen", entweder, weil Sie die Fristen versäumt haben oder weil Sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr diesen Anbieter nutzen wollen, aber die Laufzeit noch nicht vorbei ist. In diesen Fällen kann eine sogenannte Vertragsübernahme stattfinden. Das bedeutet, daß jemand anderes die Restlaufzeit Ihres Vertrages übernimmt. Die letzte Rechnung sollte natürlich bezahlt sein. Beide – also Sie und der "neue" Vertragsinhaber – gehen zum Anbieter, unterschreiben das Formular und gut. Das läßt sich auch auf dem Postweg erledigen. In der Regel wird eine Übernahmegebühr von € 15 fällig.
Das hat durchaus Vorteile für alle Seiten. Der Anbieter bekommt weiterhin Grundgebühr und/oder Mindestumsatz, wie es eigentlich vorgesehen war. Sie kommen aus dem Vertrag heraus, den Sie nicht mehr haben wollen. Und der neue Inhaber kann sich über einen Handy-Vertrag zu annehmbaren Konditionen freuen, ohne an die kompletten 24 Monate Laufzeit gebunden zu sein.