In der Regel zwei Jahre
"fest verbunden"

Laufzeiten

Wie schon erwähnt, beinhalten die meisten Verträge eine Laufzeit. In der Regel beträgt diese zwei Jahre; es gibt aber auch Laufzeiten von drei oder 12 Monaten. Bei vielen Anbietern gibt es das Handy für "umsonst" dazu, wenn man sich für einen Jahresvertrag entscheidet. Wenn man seinen Vertrag dann kündigen will, muß man sich rechtzeitig darum kümmern – in der Regel verlängert sich der Vertrag nämlich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht von der Kündigung Gebrauch gemacht wird.

Will man vor dem Ende der eigentlichen Laufzeit den Vertrag kündigen, kostet das eine Ablösesumme. War ein Handy "für umsonst" Teil des Vertrages, wird dieses in der Regel nachbelastet, das heißt, Sie müssen auch dafür nachzahlen oder es zurückgeben. Deshalb sollte man sich die Kündigung vielleicht überlegen und stattdessen den Tarif vom Anbieter aktualisieren.

Es gibt auch Anbieter, die keine Laufzeit verlangen. Hier beträgt die "Kündigungsfrist" vier Wochen und man ist nicht jahresweise an den Vertrag gebunden.

 

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