Nehmen Sie Ihre gewohnte
Handynummer mit

Wussten Sie schon, dass Sie Ihre Rufnummer mitnehmen können, wenn Sie Ihren Anbieter wechseln? Man nennt diesen Vorgang „Portierung“.

Nicht immer ist diese Portierung vollkommen hürdenfrei, aber wer sich darauf vorbereitet, hat bereits gewonnen und weiß, um was es geht.

Zuerst sollten Sie prüfen, ob Ihr neuer Anbieter eine Rufnummernmitnahme zulässt. Ihr alter Anbieter ist zwar verpflichtet, Ihnen "Ihre" Handy-Nummer mitzugeben, aber der neue Anbieter ist nicht verpflichtet, sie auch anzunehmen.

Zweitens sollten Sie die Konditionen Ihres jetzigen Anbieters prüfen. Manche Mobilfunkanbieter verlangen eine extra Gebühr, damit Sie Ihre Rufnummer mitnehmen können. Die Höhe der Gebühr ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich; durchschnittlich kostet der Vorgang ca. € 25. Nach Vorgabe der Bundesnetzagentur darf die Gebühr nicht mehr als € 30,72 betragen.

Wenn Sie bereits wissen, daß Sie Ihren Anbieter wechseln wollen und schon einen neuen Anbieter gefunden haben, können Sie maximal 4 Monate, genauer 123 Tage, vor Ende des Vertrages die Portierung bei Ihrem neuen Anbieter beantragen. Sollten Sie bereits gekündigt haben, sollten Sie möglichst zeitnah Ihre Portierung beim neuen Anbieter beantragen.

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Ist Ihr Vertragsverhältnis bereits beendet, ist ein wenig Eile angesagt. Sie haben zwar noch 30 Tage nach Vertragsende das Recht auf die Mitnahme Ihrer Handy-Nummer. Dennoch sollte Ihr Antrag auf Portierung spätestens 15 Tage nach Vertragsende beim neuen Anbieter eingegangen sein. Sonst kann es passieren, daß Sie zweitweise ohne Rufnummer dastehen und nicht erreichbar sind.

Beim Beantragen der Portierung müssen Sie Ihre Kundendaten 1:1 angeben. Die Daten, die Sie bei der Neuanmeldung weitergeben, sollten exakt übereinstimmen mit denen, die beim alten Anbieter angegeben sind. Hat Ihr alter Anbieter also in seiner Datenbank Ihren Vornamen und Ihren Nachnamen vertauscht, sollten Sie zur Portierung dies genau so angeben, da die Portierung sonst nicht fehlerfrei abläuft. Der Datenabgleich erfolgt automatisiert. Erkennt das System also eine Abweichung, lehnt es den Portierungsantrag ab.

Wenn Sie also die Fristen eingehalten haben, die Kundendaten richtig angegeben sind und die Gebühr bezahlt, sollte einer Mitnahme Ihrer Handy-Nummer also nichts im Wege stehen. Das Datum der Portierung können Sie sich leider nicht aussuchen; in der Regel wird dies aber am Tag des Vertragsbeginns automatisch geregelt.

Trotz aller Vorsicht kann es immer wieder zu kleineren Problemen kommen. Auch hier gibt es Abhilfe. Zum Beispiel sollten Sie an Ihre Mailbox denken. Die Mailboxnummer zum Abrufen der Voicemails bleibt; die Information dadrin aber nicht – die ist netzgebunden. Ihre bisherige Mailbox-Nachrichten und Ihre –Ansage gehen verloren; das heißt, Sie müssen Ihre Mailbox nach erfolgter Portierung neu einrichten.

Besonderes Augenmerk ist auf Prepaid-Handys zu richten. Es ist möglich, die Rufnummern von Prepaid-Handys zu portieren. Allerdings müssen Sie einige Extra-Punkte beachten:
Die SIM-Karten von Prepaid-Handys sind mit einem SIM-Lock ausgestattet und werden meistens vom neuen Anbieter ersetzt. Aber damit sind auch alle Telefonnummern, die auf der Karte gespeichert waren, weg. Deshalb vorher entweder woanders notieren oder stattdessen im Handy speichern.

Bei Prepaid-Paketen mit subventionierten Handys ist die SIM-Karte ans Handy gebunden. Wenn Sie also den Anbieter wechseln und das Handy behalten wollen, muß das Gerät entsperrt werden. Die meisten Anbieter verlangen aber reichlich Gebühr dafür, daß sie den Entsperr-Code herausrücken. Die Entsperr-Gebühr plus die Portierungskosten werden von der Prepaid-Karte abgezogen. Deshalb sollten Sie darauf achten, daß genug Guthaben auf der Karte ist, sonst funktioniert es nicht. Wenn die Gebühren nicht vom Prepaid-Guthaben bezahlt werden können, findet die Portierung nicht statt und Sie verlieren Ihre Rufnummer.
(Wenn Sie bei demselben Anbieter bleiben und lediglich von Prepaid zu einem Laufzeitvertrag wechseln, ist das in der Regel ohne weitere Gebühren möglich.)

 

 

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